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Mit negativem Test, vollständiger Impfung oder genesen: Hanauer Krankenhäuser lockern Besuchsverbote

Hanau, 01. Juni 2021. Ab Freitag, den 4. Juni 2021, sind Patientenbesuche zwei Mal pro Woche von einer festen Bezugsperson wieder möglich

Mit dem Voranschreiten der Impfkampagne in Hessen haben sich auch die beiden Hanauer Kliniken entschlossen, ihr Besuchsverbot für Patientinnen und Patienten etwas zu lockern. Ab Freitag, den 4. Juni dürfen Patientinnen und Patienten wieder von einer festen Bezugsperson zwei Mal pro Woche für eine Stunde besucht werden. Diese Person muss ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 24 Stunden ist, vollständig geimpft sein (d.h. die letzte Impfung liegt mindestens 14 Tage zurück), oder sie war innerhalb der letzten sechs Monate mit SARS-CoV-2 infiziert und gilt als genesen (sog. immungesunde Personen). Für den Zutritt zum Klinikgelände müssen geimpfte Personen ihren Impfnachweis im Zugangsbereich vorlegen, immungesunde Personen müssen vom Gesundheitsamt aus der Quarantäne entlassen sein und ihren offiziellen Genesenen-Nachweis des Gesundheitsamtes oder ihren Positivbefund mitbringen. Die feste Bezugsperson darf für die gesamte Dauer des stationären Aufenthalts nicht wechseln. Außerdem bitten die Krankenhäuser die Besucher darum, ein gültiges Ausweisdokument zum Abgleich der Personalien im Zugangsbereich bereit zu halten.

Auch noch nicht geimpfte Personen können ihre Angehörigen ab diesem Tag wieder zwei Mal pro Woche besuchen, allerdings nur unter Vorlage eines negativen Testergebnisses, das maximal 24 Stunden alt ist. Diesen können sie unter Vorlage der Krankenversichertenkarte kostenfrei von geschultem Personal in Testzentren, Apotheken oder Arztpraxen durchführen lassen. Auf www.corona-test-hessen.de sind die einzelnen Adressen aufgelistet. Ergebnisse eines Selbsttests sind für Besuche im Krankenhaus nicht gültig. Beide Krankenhäuser arbeiten gerade außerdem mit Hochdruck daran, dass die Besucher schon bald mit der DAICY-App und dem damit verbundenen Hanau-Ticket in die Kliniken einchecken können.

Es gilt weiterhin eine feste Besuchszeit, täglich von 15:00-18:00 Uhr, der letzte Einlass ist um 17:30 Uhr, für Kinder unter 14 Jahren gibt es weiterhin leider kein Besuchsrecht. Patienten in Doppelzimmern dürfen zur gleichen Zeit nur einen Besucher pro Zimmer empfangen. Die geltenden Ausnahmeregelungen der Geburtshilfe sowie der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin sind davon unberührt, diese können jederzeit auf www.klinikum-hanau.de/corona eingesehen werden. Auf dem Gelände und in den Gebäuden sowie in den Patientenzimmern müssen Besucher darauf achten, ihre FFP2-Maske jederzeit korrekt zu tragen und den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Weiterhin gelten die gängigen Hygienevorschriften, Hust- und Niesetikette sowie eine gründliche Händehygiene.