Pflegeschule

Aus drei wird eins! Die generalistische Ausbildung zur Pflegefachkraft

Das Pflegeberufegesetz führt die drei bisherigen Ausbildungen der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und der Altenpflege in eine neue generalistische Pflegeausbildung zusammen. Die neue staatliche Berufsbezeichnung Pflegefachfrau/Pflegefachmann ist zukünftig europaweit anerkannt und bietet vielfältige Karrieremöglichkeiten.

  • In der generalistischen Ausbildung erlernen die Auszubildenden die professionelle Pflege von Menschen über die gesamte Lebensspanne hinweg: Vom Säugling bis zum hochbetagten Menschen. Alle Azubis lernen sowohl die stationäre Akutpflege, die stationäre und häusliche Pflege, als auch die stationäre Langzeitpflege kennen.
  • Gesetzlich vorgegeben ist nun das kompetenzorientierte Lernen in Theorie und Praxis (§ 5 PflBG, Abs. 1) 2.100 Stunden in der Theorie und 2.500 Stunden Praxis über drei Jahre
  • Generalistisches Lernen ist zukünftig auch exemplarisches Lernen im Sinne des Lernfeldansatzes: Anhand von komplexen Fallbeschreibungen wird die Situation eines Menschen ganzheitlich betrachtet und Wissen am konkreten Fall miteinander verknüpft. 
    Eckdaten zur Ausbildungsstruktur
    Ausbildungsplätze:120
    Dauer der Ausbildung:3 Jahre
    Beginn der Ausbildung:Jährlich am 1. Oktober
    Abschluss:staatliches Examen, bestehend aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil
    Gesetzliche Regelung:Pflegeberufegesetz und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
    Infos zur Bewerbung

    Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung per Mail oder postalisch mit den folgenden Unterlagen:

    • Bewerbungsschreiben
    • Lebenslauf
    • E-Mail-Adresse
    • Mobil-Telefon-Nummer
    • Schulabschlusszeugnis
    • ggf. Berufszeugnis / Arbeitszeugnis
    • Bescheinigungen (Praktika)

    Für eine eventuelle Rücksendung Ihrer Unterlagen legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei.

    Infos zum Anpassungslehrgang für internationale Pflegekräfte

    Internationale Pflegekräfte (m/w/d) aufgepasst:In 2024 gibt’s bei uns einen Anpassungslehrgang nach dem neuen Pflegeberufegesetz
    Sie sind internationale Pflegefachkraft und möchten Ihren Berufsabschluss nach dem deutschen Pflegeberufegesetz anerkennen lassen? Und Sie haben bereits einen Feststellungsbescheid vom Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP), in dem die Leistungen genannt werden, die Sie für Ihre Anerkennung erbringen müssen?
    Dann sind Sie mit Ihrem Anliegen hier genau richtig: Bei uns können Sie Ihre theoretische und praktische Unterweisungszeit erbringen. Dazu bieten wir einen Anpassungslehrgang an, der aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht.
    Mehr Infos gibts im Flyer