Schule für Krankenpflegehilfe
Die theoretische Ausbildung:
Für die theoretische Ausbildung sind gemäß Krankenpflegehilfegesetz mindestens 700 Stunden in den Themenbereichen pflegefachliche und pflegepraktische Themen, Gesundheit und Krankheit als Prozess, Krankenpflegehilfe als Beruf sowie rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen der pflegerischen Arbeit vorgesehen:
Die praktische Ausbildung:
Für die praktische Ausbildung sind gemäß Krankenpflegehilfegesetz mindestens 900 Stunden vorgesehen. Diese findet vorrangig in der ambulanten Pflege sowie auf verschiedenen Stationen des Klinikums statt. Die Praxisanleiter organisieren den Praxiseinsatz und stehen Ihnen hier zur Seite. Weiterhin begleitet das Team des Ausbildungszentrums durchgängig auch im praktischen Teil der Ausbildung.
Voraussetzung:
- Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss
- gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
- Persönliche Voraussetzung hinsichtlich charakterlicher Eignung und Lebensführung
Ausbildungsziel:
Die Ausbildung in der Krankenpflegehilfe soll die fachlichenund sozialen Kompetenzen vermitteln, die für die Pflege und Versorgung kranker und pflegebedürftiger Menschen unter Anleitung und Verantwortung von Pflegekräften erforderlich sind.
Die Krankenpflegehelfer arbeiten im professionellen Pflegeteam und assistiert dem Gesundheits- und Krankenpfleger bei dessen Aufgaben (z.B. Krankenbeobachtung, Verbandwechsel). Die Pflegehelfer übernehmen Pflegetätigkeiten in Absprache mit dem Pflegepersonal. Krankenpflegehelfer sind u.a. für Kontrolle von Blutdruck, Puls und Temperatur, Körperpflege, Richten der Betten, Hilfe bei Nahrungsaufnahme und Ausscheidung sowie für die Hilfe bei der Mobilisation zuständig.
Der Abschluss:
Die Ausbildung endet mit einer praktischen, mündlichen und schriftlichen Prüfung. Erfolgreiche Absolventen erhalten eine Urkunde und dürfen die Berufsbezeichnung "staatlich anerkannter Krankenpflegehelfer" führen.
Eckdaten zur Ausbildungsstruktur
Ausbildungsplätze: | 25 |
Dauer der Ausbildung: | 1 Jahr (1.600 Stunden) |
Beginn der Ausbildung: | 2023 |
Abschluss: | staatliches Examen, bestehend aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil |
Gesetzliche Regelung: | Krankenpflegehilfegesetz und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung |
Infos zur Bewerbung
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung per Mail oder postalisch mit den folgenden Unterlagen:
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
- E-Mail-Adresse
- Mobil-Telefon-Nummer
- Schulabschlusszeugnis
- ggf. Berufszeugnis / Arbeitszeugnis
- Bescheinigungen (Praktika)
Für eine eventuelle Rücksendung Ihrer Unterlagen legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei.