Hanauer Kliniken verschärfen Besuchsregelung
Hanau, 15. Oktober 2020. Ein Aufenthalt im Krankenhaus ist nie schön, in Zeiten der Covid-19-Pandemie durch die geltenden Besuchsregelungen noch weniger. Nachdem im Sommer kleine Schritte in Richtung Normalität gemacht werden konnten, geben die aktuell steigenden Infektionszahlen Grund zur Vorsicht. Um die Patienten der Hanauer Kliniken bestmöglich zu schützen, haben sich das Klinikum Hanau und das St. Vinzenz Krankenhaus dazu entschieden, die Besuchsregelungen ab Montag, 19. Oktober 2020, erneut einzuschränken. Entsprechend der Verordnung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration können Patienten in den ersten sechs Tagen Ihres Klinikaufenthalts weiterhin maximal zwei Mal Besuch empfangen, allerdings werden die Besuchsmöglichkeiten auf jeweils eine feste Bezugsperson pro Patient beschränkt.
„Wir wissen, dass dieser Schritt für unsere Patienten und deren Angehörige nicht einfach ist, uns ist aber wichtig, dass wir Ihnen den bestmöglichen Schutz bieten können und das bedingt aktuell leider eine Einschränkung des Personenverkehrs“, sagt Volkmar Bölke, Geschäftsführer des Klinikums. „Uns ist außerdem daran gelegen, dass unsere Patienten trotzdem nicht vollständig auf Besuche verzichten müssen, deshalb haben wir mit der neuen Regelung einen Kompromiss gefunden“, ergänzt Michael Sammet, Geschäftsführer des St. Vinzenz Krankenhauses. Diese Regelung gilt für alle Fachbereiche der beiden Kliniken. Besuche sind weiterhin zu den festen Besuchszeiten zwischen 15 und 18 Uhr möglich. Der letzte Einlass ist um 17:30 Uhr. In der Geburtshilfe kann die festgelegte Person die Geburt begleiten und täglich zu Besuch kommen oder im Familienzimmer mit auf Station bleiben. In der Kinder- und Jugendmedizin ist dauerhaft eine feste Begleitperson möglich, zusätzliche Besuche sind bis auf Weiteres leider nicht gestattet. In allen anderen Abteilungen dürfen Patienten, bei einer Liegedauer über einer Woche, ab dem siebten Tag täglich Besuch von der Bezugsperson empfangen. Für Angehörige von Patienten in einer palliativen Situation können Sonderregelungen vereinbart werden.
Die Besucher betreten das Klinikgelände durch das jeweilige Schleusenzelt, dort müssen sie zur Kontaktnachverfolgung ein Besucherformular ausfüllen, auf welchem auch die Eintrittszeit dokumentiert wird. Grundvoraussetzung für einen Besuch ist natürlich, dass die Besucher und Personen desselben Hausstandes keine Symptome haben oder sich in Quarantäne befinden. „Unsere Hanauer Krankenhäuser leisten großartige Arbeit und ich hoffe weiterhin auf Verständnis der Bürgerinnen und Bürger. In der aktuellen Situation gilt es zusammenzuhalten – hierzu kann jeder einen Beitrag leisten indem er sich an die Vorgaben hält und Verständnis für das Personal im Gesundheitswesen zeigt“, appelliert Oberbürgermeister Claus Kaminsky. Auf dem Gelände und in den Gebäuden sowie in den Patientenzimmern müssen Besucher darauf achten, ihren Mund-Nasen-Schutz jederzeit korrekt zu tragen und den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Weiterhin gelten die gängigen Hygienevorschriften, Hust- und Niesetikette sowie eine gründliche Händehygiene.