Besuchsstopp in beiden Hanauer Krankenhäusern
Hanau, 07. Januar 2021. Neue Regelung gilt ab 8. Januar /Ausnahmen in besonderen Fällen
Aufgrund der permanent hohen Belastung der Hanauer Krankenhäuser und der weiterhin steigenden Covid-19-Patienten-Zahlen hat sich das Klinikum Hanau dazu entschieden, ab Freitag, 8. Januar, erneut einen generellen Besuchsstopp einzuführen. Auch im St. Vinzenz Krankenhaus gilt bereits seit 4. Dezember 2020 ein generelles Besuchsverbot. „Wir haben versucht, den absoluten Besuchsstopp so lange wie möglich zu umgehen, die aktuell anhaltend hohe Infektionslage erfordert jedoch zwingend die weitere Einschränkung des Personenverkehrs und die Kontakte von außerhalb“, sagt Oberbürgermeister Claus Kaminsky. Die Auslastung der Intensivstationen der Hanauer Kliniken liegt in den vergangenen Tagen kontinuierlich über 90 Prozent.
Ausnahmeregelungen gelten für minderjährige Patienten, die Geburtshilfe und Patienten in Ausnahmesituationen. Generell dürfen Kinder dauerhaft von einer festen Bezugsperson begleitet oder besucht werden. In der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des Klinikums Hanau können außerdem (in direkter Absprache mit dem behandelnden Arzt) Sonderregelungen für beide Elternteile vereinbart werden, sofern diese zwingend erforderlich sind. Eltern von Patienten auf der Neugeborenen-Intensivstation können unter regelmäßigen Tests täglich zu Besuch kommen. Weitere Besuche sind leider nicht möglich.
In der Geburtshilfe beider Häuser darf jeweils eine feste Bezugsperson die Geburt begleiten und einmal täglich zwischen 15 Uhr und 18 Uhr für jeweils eine Stunde zu Besuch kommen oder im Familienzimmer mit aufgenommen werden. Für Angehörige von Patienten in einer palliativen Situation und Patienten der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Klinikums können ebenfalls Sonderregelungen vereinbart werden. Alle festen Bezugspersonen werden je nach Bereich einem regelmäßigem Covid-Test unterzogen.